EU-Richtlinie 2023/970 · In Kraft ab 7. Juni 2026
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie tritt 2026 in Kraft. Unternehmen ohne rechtssicheres Vergütungssystem haften — rückwirkend, unbegrenzt, sofort.
Das Risiko
Die Richtlinie greift ab dem ersten Mitarbeitenden. Kein Unternehmen ist zu klein, kein Vergütungssystem zu komplex, um verschont zu bleiben.
Umsetzungspflicht für alle Mitgliedstaaten — ohne Übergangsfrist für Auskunftspflichten ab dem ersten Mitarbeitenden.
Richtlinie herunterladen (EU-Amtsblatt)Ihr Risiko — konkret
Geschätztes Haftungsrisiko
Gesamtrisiko über 3 Jahre
Indikative Schätzung auf Basis RL (EU) 2023/970 Art. 16–22. Keine Rechtsberatung. Tatsächliche Haftung abhängig vom Einzelfall.
Wir übernehmen die vollständige rechtssichere Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Ihrem Unternehmen — von der Stellenbewertung bis zur finalen Freigabe. Einmalig. Rechtssicher. Vollständig.
Kostenloses Erstgespräch · Kein Risiko · Keine Verpflichtung
In Kooperation mit EllipsisCAMPUS
Für Unternehmen, die zuerst verstehen wollen, bevor sie handeln.
Das Team
Schwerpunkt arbeitsrechtliche Beratung mittelständischer Unternehmen. Spezialisiert auf die rechtssichere Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie.
Zur KanzleiExpertin für strukturelle HR-Transformation und diskriminierungsfreie Vergütungsarchitektur in wachsenden Unternehmen.
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