Justitia

EU-Richtlinie 2023/970 · In Kraft ab 7. Juni 2026

Was Sie nicht erklären können, bezahlen Sie.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie tritt 2026 in Kraft. Unternehmen ohne rechtssicheres Vergütungssystem haften — rückwirkend, unbegrenzt, sofort.

Schadensersatz
ohne Obergrenze
3
Jahre rückwirkende
Haftung
8
Wochen
Antwortfrist
Scrollen, um das Risiko zu verstehen

Was auf Sie zukommt

Die Richtlinie greift ab dem ersten Mitarbeitenden. Kein Unternehmen ist zu klein, kein Vergütungssystem zu komplex, um verschont zu bleiben.

7. Juni
2026
Inkrafttreten
RL (EU) 2023/970

Umsetzungspflicht für alle Mitgliedstaaten — ohne Übergangsfrist für Auskunftspflichten ab dem ersten Mitarbeitenden.

Richtlinie herunterladen (EU-Amtsblatt)
Jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter hat ab Inkrafttreten das Recht, das durchschnittliche Entgelt vergleichbarer Stellen zu erfragen. Sie haben 8 Wochen Zeit zu antworten — und müssen dabei Ihr gesamtes Vergütungssystem offenlegen.
Art. 18 RL (EU) 2023/970 kehrt die Beweislast um: Nicht Ihre Mitarbeiterin muss Diskriminierung beweisen — Sie müssen beweisen, dass keine vorliegt. Ohne dokumentiertes, diskriminierungsfreies Bewertungssystem ist diese Exkulpation praktisch unmöglich.
Art. 16 der Richtlinie sieht Schadensersatz ohne gesetzliche Obergrenze vor. Entgeltdifferenzen werden rückwirkend für bis zu 3 Jahre nachgefordert, zuzüglich Zinsen. Bei mehreren betroffenen Mitarbeitenden kann das sechs- oder siebenstellig werden.
Ab 100 Mitarbeitenden sind regelmäßige öffentliche Berichte über Entgeltlücken Pflicht. Bei nachgewiesener Lücke über 5 % droht ein verpflichtendes Bewertungsverfahren unter Aufsicht der Behörde.
Jede Stellenanzeige muss ein begründetes Gehaltsband enthalten. Das setzt voraus, dass Sie wissen, was die Stelle objektiv wert ist — und warum. Ohne Stellenbewertungssystem ist auch dieser Punkt nicht erfüllbar.

Schadensersatzrechner

Gesamtzahl Ihrer Belegschaft
Durchschnittliche monatliche Differenz zwischen vergleichbaren Stellen
Geschätzter Anteil potenziell betroffener Personen

Geschätztes Haftungsrisiko

Gesamtrisiko über 3 Jahre

Nachlohnforderungen (3 J.)
Zinsen (~5 %)
Mögliche Bußgelder

Indikative Schätzung auf Basis RL (EU) 2023/970 Art. 16–22. Keine Rechtsberatung. Tatsächliche Haftung abhängig vom Einzelfall.

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05Betriebsvereinbarung: Entwurf & Verhandlungshilfe
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